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FM (Feuer Mittel) - unkl. Feuer, ggf. Strohballen

Brandeinsatz > Kleinbrand
Brandeinsatz
Einsatzort Details

Ostseebad Rerik
Datum 02.10.2023
Alarmierungszeit 19:15 Uhr
Einsatzbeginn: 19:19 Uhr
Einsatzende 12:45 Uhr
Einsatzdauer -390 Min.
Alarmierungsart DME und Sirene
Einsatzführer Prüter, Benjamin
Einsatzleiter Rohn, Johannes
Mannschaftsstärke 1/2/13
eingesetzte Kräfte

Feuerwehr Ostseebad Rerik
Polizei
    Fahrzeugaufgebot   HLF 20/16  LF 8/6  ELW 1

    Einsatzbericht

    Gemeldet wurde ein unklares Feuer und gegeben falls brennende Strohballen. Vor Ort stellte es sich heraus, dass es ein Feuer ist, bei dem Gartenabfälle verbrannt wurden.
    Da diese im Landkreis Rostock verboten sind und das Feuer flächenmäßig relativ groß war für ein "Gartenfeuer", wurde die Fortführung des Feuers untersagt. Die Eigentümer löschten das Feuer eigenständig. Zum Abschluss kontrollierten wir die Reste.

    Auszug aus dem Informationsschreiben des Landkreises:

    Das Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle ist nicht gestattet, da im Landkreis Rostock flächendeckende Entsorgungsmöglichkeiten über die Wertstoffhöfe, Kompostwerke oder das Holsystem der Abfallwirtschaft bestehen. Ausnahmen zum Verbrennen können nur im Einzelfall nach schriftlichem Antrag durch die Untere Abfallbehörde genehmigt werden.

    Ausnahmegenehmigung
    Eine Ausnahmegenehmigung kann nur in Betracht kommen, wenn:

    -> ein Liegenlassen, ein Einbringen in den Boden oder eine Kompostierung der pflanzlichen Abfälle auf
    dem Grundstück nicht möglich oder zumutbar ist

    -> eine Nutzung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger anzubietenden Entsorgungssysteme
    nicht möglich oder zumutbar ist und

    -> keine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu besorgen ist.

    Welche Gebühren können anfallen?

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührennummer 401.2 der AbfKostVO M-V und liegen zwischen 50 bis 650 Euro.

    Rechtsgrundlage:
    § 28 KrWG

    -Pflanzenabfallverordnung M-V
    -Abfall-Kostenverordnung M-V
    -Kreislaufwirtschaftsgesetz

     
    Freitag, 16. Januar 2026

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